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Dieses Thema hat 2 Antworten
und wurde 942 mal aufgerufen
 Tips & Tricks
admin Offline



Beiträge: 10
Punkte: 10

11.09.2008 16:18
Papiere verloren ? Antworten
Papiere verloren ?

Zu diesem Thema haben wir folgende Information im Netz gefunden:

Eine zentrale Stelle für Deutschland, die Zweitschriften der Allgemeinen Betriebserlaubnis ausstellt, gibt es nicht mehr.
Trotzdem kann man natürlich auf legalem Weg an seine Papiere gelangen.
Der Ablauf ist für zulassungsfreie Fahrzeuge (Mofas, Mokicks, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder) als auch für Motorräder, bei denen der Brief fehlt, praktisch gleich:

1. Station: TÜV.
Der TÜV-Ingenieur bestätigt mit einem Gutachten, daß das vorgeführte Fahrzeug der seinerzeit erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnis entspricht. Das Fahrzeug muß verkehrssicher sein, und es muß technisch den in der Allgemeinen Betriebserlaubnis angegebenen Daten entsprechen (z.B. Zähnezahl des Ritzels, des Kettenrades, Größe der Bereifung, Typenschild, Motor-Typ).
Der TÜV selbst hat Unterlagen über verschiedenste Fahrzeuge bzw. kann diese zentral abfragen.
Dennoch ist es äußerst hilfreich, zum TÜV-Besuch eigene Unterlagen mitzubringen, vor allem:
- Kopie einer Betriebserlaubnis / eines KFZ-Briefes des gleichen Fahrzeuges oder Datenblatt.
- ABEs od. Mustergutachten von nicht-originalen Anbauteilen, wie z.B. Vollverkleidungen, M-Lenker, etc.
Ebenfalls nützlich kann sein:
- Technisches Datenblatt (gibts z.B. bei uns im Zündapp Online Shop). Damit läßt sich jungen Prüfern z.B. plausibel machen, daß die Anfangs der 70er Jahre
umbenannten Reifengrößen alt: 21x2,75 und neu: 2 3/4-17 oder 2,75-17 genau die gleichen sind...
Das TÜV-Gutachten wird nach aufgewendeter Zeit berechnet, wer also eine Brief- oder ABE-Kopie mitbringt, erspart dem Prüfer Arbeit.
Kostenpunkt: dennoch ca. Euro 50,-.
Für Fahrzeuge, die alle zwei Jahre vorgeführt werden, gibts im Rahmen des Gutachtens gleich die Bestätigung für 2 Jahre anbei.
Im Zweifelsfall vorm TÜV-Besuch mal dort anrufen, einen Termin machen, und nachfragen, ob das Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen braucht, oder ob
es dem Prüfer reicht, wenn er mal kurz über den Hof fährt, um die Bremsen zu testen. Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage (das war früher die "Rote Nummer" für Überführungsfahrten) gibts bei der Zulassungsstelle, wenn man eine entsprechende Doppelkarte der Versicherung dabei hat...oder man kennt eine Werkstatt, bei der man eine rote Nummer geliehen bekommt...

2. Station: Zulassungsstelle.
Da geht nun der Papierkrieg los. Wer mehrere Besuche vermeiden möchte und den telefonischen Aussagen nicht so ganz glaubt, wappnet sich für das schlimmste, und bringt folgende Unterlagen mit:
- Kaufvertrag für das Fahrzeug (sofern kein alter Brief mit Abmeldebestätigung vorhanden). Der Kaufvertrag kann handschriftlich sein, er muß die Daten des Käufers, des Verkäufers und des Fahrzeugs beeinhalten, die Zulassungsstelle kopiert sich den manchmal!
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg. Die Bescheinigung besagt, daß das Fahrzeug nicht gestohlen wurde, oder besser: daß in Flensburg darüber keine Daten gespeichert sind. Es dauert schon ein, zwei Wochen, bis die Bestätigung per Nachnahme kommt, sie ist auch nur vier Wochen gültig, d.h. man muß die Aktion mit TÜV, Zulassungsstelle usw. zeitlich koordinieren! Kostenpunkt Euro 10,- plus Porto. Alle weiteren Infos zur Unbedenklichkeitsbescheinigung finden sich auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes: http://www.kba.de Dort unter Auskünfte / Auskunft ZFZR finden sich alle wichtigen Hinweise und ein Auftragsformular zum Download.
- Personalausweis
- Doppelkarte der Versicherung (wenn man gleich zulassen möchte).
- Ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls, wenn das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land eingeführt wurde und man nun statt der polnischen oder schweizerischen Papiere einen deutschen Brief braucht.
So gerüstet sollte eigentlich nichts mehr schiefgehen und man kommt auf legalem Weg an seine neuen Papiere. Eine Alternative zum
Behörden-Marathon, der schnell mal Euro 100,- verschlingen kann, ist bei Mofas, Mopeds und Mokicks ein günstiges Schlachtfahrzeug mit defektem Motor aber passenden Papieren...

**Für die Richtigkeit dieser Information übernehmen wir keine Haftung! Die positiven Stellungnahmen von zahlreichen Zündapp-Fahrern betätigen uns allerdings diese Vorgehensweise.
Kawasaki Offline



Beiträge: 1
Punkte: 1

02.11.2009 10:01
#2 RE: Papiere verloren ? Antworten

Danke für die Hilfreiche Information. Es kann ja immer mal passieren, dass die Papiere abhanden kommen. Aber man sollte schon seine Papiere ganz sicher aufbewahren, denn wie es scheint, ist es ja wirklich nicht gerade einfach so eben mal seine Papiere wieder zu bekommen.

Links vom Admin entfernt...Bitte keine Links zu eigenen Seiten Eintragen. Für Verlinkung bitte auf die Seite Links gehen und dort Anfragen stellen. Danke!

gez. Admin

admin Offline



Beiträge: 10
Punkte: 10

05.11.2009 15:15
#3 RE: Papiere verloren ? Antworten

Ja Papiere zu Verlegen/Verlieren macht immer sehr viel Aufwand und Kosten. Bei den Baumarkt Rollern lohnt es sich gar nicht wegen der Kosten. Bei Jugendlichen würde ich lieber eine Kopie mitgeben, was zwar nicht erlaubt ist aber die Kosten liegen dann bei 5-10 Euro Verwarngeld.

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